📌 Beschreibung
Umtausch von Assets - sowohl Kryptowerte in andere Kryptowerte oder auch der Tausch von oder zu FIAT Währungen.
⚙️ Struktur
Beispiel
-
Ein negatives INOUT- und ein positives INOUT-Booking.
-
Null oder ein FEE-Booking.
|
Transaction: EXCHANGE |
||||
|---|---|---|---|---|
|
Bookings |
||||
|
Type |
Booking time |
Asset store |
Amount |
Asset |
|
Booking - INOUTs |
||||
|
|
2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
-35.0 |
ETH |
|
|
2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
0.99 |
BTC |
|
Booking - FEEs |
||||
|
|
2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
-0.01 |
BTC |
⚖️ Steuerliche Einordnung
Portfolio Tracker - Crypto Income Statement
Werden Kryptowerte in andere Kryptowerte oder FIAT-Währungen getauscht gilt dies als Veräußerungsvorgang. Gewinne aus diesem Vorgang fallen unter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG.
BMF-Referenz
Grundlage für unsere Einschätzung bilden folgende Randziffern der Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (GZ: IV C 1 - S 2256/00042/064/043 DOK: COO.7005.100.4.11527963) des BMF:
-
RZ 53
-
Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerten können Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG darstellen, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
-
Die Gewinne bleiben jedoch nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG steuerfrei, wenn die Summe der aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr erzielten Gewinne (Gesamtgewinn) weniger als 1.000 € beträgt.
-