📌 Beschreibung
Transfer von Kryptowerten von einem Asset store in einen anderen Asset store.
Der eigentliche Transfer wird im PT zuerst “veräußert”. Das bedeutet, dass wenn man z.B. 1 BTC vor 5 Jahren gekauft hat und 0.001 BTC vor 2 Tagen gekauft hat und nun 1 BTC mit 0.001 BTC Gebühren verschiebt, dann entsteht ein steuerpflichtiges Event für die 0.001 BTC.
Ein TRANSFER kann manuell oder durch Korrelation erzeugt werden.
Ein Import ist nicht möglich, da die Import: PT-Import-Template csv keine Asset store´s kennt und somit 2 Transaktionen nur im Portfolio Tracker verknüpft werden können.
⚙️ Struktur
Beispiel
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Ein negatives INOUT- und ein positives INOUT-Booking.
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Null oder ein FEE-Booking.
Der Ziel-Asset store darf nicht der Quell-Asset store sein, da sonst kein Transfer stattfinden würde.
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Transaction: TRANSFER |
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Bookings |
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Type |
Booking time |
Asset store |
Amount |
Asset |
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Booking - INOUTs |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
-35.0 |
ETH |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 2 |
35.0 |
ETH |
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Booking - FEEs |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
-0.01 |
ETH |
⚖️ Steuerliche Einordnung
Portfolio Tracker - Crypto Income Statement
Der eigentliche Transfer ist steuerneutral. Das Bezahlen von Gebühren in Kryptowerten gilt als Veräußerungsvorgang im Rahmen einer Dienstleistung. Gewinne aus diesem Vorgang fallen unter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG.
BMF-Referenz
Grundlage für unsere Einschätzung bilden folgende Randziffern der Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (GZ: IV C 1 - S 2256/00042/064/043 DOK: COO.7005.100.4.11527963) des BMF:
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RZ 60
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Werden Kryptowerte im Tausch gegen eine Dienstleistung oder eine Ware hingegeben, ist als Veräußerungserlös der hingegebenen Kryptowerte das in Euro vereinbarte Entgelt anzusetzen. Wurde ein Entgelt nicht ausdrücklich beziffert, ist als Veräußerungserlös der Marktkurs der hingegebenen Kryptowerte anzusetzen.
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