📌 Beschreibung
Beim Lending werden Kryptowerte gegen Vergütung zur Nutzung überlassen. Die Einkünfte werden als LENDING_INTEREST bezeichnet.
⚙️ Struktur
Beispiel
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Besteht aus einem positiven INOUT-Booking.
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Null oder ein FEE-Booking.
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Transaction: LENDING_INTEREST |
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|---|---|---|---|---|
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Bookings |
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Type |
Booking time |
Asset store |
Amount |
Asset |
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Booking - INOUTs |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
0.001 |
BTC |
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Booking - FEEs |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
-0.5 |
ETH |
Beispiel Rückabwicklung
Rückabwicklungen sind auch denkbar:
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Besteht dann aus nur einem negativen INOUT-Booking.
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Transaction: LENDING_INTEREST |
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|---|---|---|---|---|
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Bookings |
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Type |
Booking time |
Asset store |
Amount |
Asset |
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Booking - INOUTs |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
-0.001 |
BTC |
Ist derzeit noch nicht in der Crypto Income Statement Generierung implementiert und folgt in Kürze.
⚖️ Steuerliche Einordnung
Portfolio Tracker - Crypto Income Statement
Erträge aus Lending gelten als Einkünfte
BMF-Referenz
Grundlage für unsere Einschätzung bilden folgende Randziffern der Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (GZ: IV C 1 - S 2256/00042/064/043 DOK: COO.7005.100.4.11527963) des BMF:
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RZ 65
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Einkünfte aus Lending sind gemäß § 22 Nummer 3 EStG steuerbar. Die Erzielung von Einkünften mit der Nutzungsüberlassung auf Zeit erfolgt aufgrund einer Leistung der Steuerpflichtigen. Für die Nutzungsüberlassung erhaltene Kryptowerte werden angeschafft und sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten (vgl. zur Ermittlung des Marktkurses und der Nichtbeanstandung eines Tageskurses Randnummern 43 und 91, zum Claiming siehe Randnummer 48a). Zur Veräußerung der für die Nutzungsüberlassung erhaltenen Kryptowerte wird auf die Ausführungen der Randnummern 53 ff. verwiesen.
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