📌 Beschreibung
Bonuszahlung z.B. von einer Plattform für Treue zur Plattform oder ähnliches.
⚙️ Struktur
Beispiel
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Ein postives INOUT-Booking.
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Transaction: BONUS |
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Bookings |
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Type |
Booking time |
Asset store |
Amount |
Asset |
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Booking - INOUTs |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
0.1 |
ETH |
Beispiel Rückabwicklung
Rückabwicklungen sind denkbar (z.B. könnte der Anbieter eine Bonuszahlung wieder rückgängig machen). In diesem Fall besteht der BONUS aus:
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einem negativem INOUT-Booking.
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Transaction: BONUS |
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|---|---|---|---|---|
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Bookings |
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Type |
Booking time |
Asset store |
Amount |
Asset |
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Booking - INOUTs |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
-0.1 |
ETH |
Ist derzeit noch nicht in der Crypto Income Statement Generierung implementiert und folgt in Kürze.
⚖️ Steuerliche Einordnung
Portfolio Tracker - Crypto Income Statement
Ein Bonus in Form von Kryptowerten wird als sonstiger Eingang bewertet.
BMF-Referenz
Die Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (GZ: IV C 1 - S 2256/00042/064/043 DOK: COO.7005.100.4.11527963) des BMF enthalten keine Bewertung zu diesem Sachverhalt, jedoch wird auf möglich passende RZ verwiesen:
Die Rücksprache mit Steuerberatenden sollte bei diesem Transaktionstyp erfolgen, um optimal eingeordnet zu werden (z.B. als ähnliche Einordnung wie andere Bonus-Punkte-Systeme). Im Zweifel kann diese Transakation als sonstige Einkunft im Sinne von RZ 70 eingeordnet werden.
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RZ 70
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Der Erhalt zusätzlicher Kryptowerte kann zu sonstigen Einkünften aus einer Leistung im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG führen. Das ist trotz des Marketingcharakters vieler Airdrops der Fall, wenn von den Interessenten eine Leistung (vgl. Randnummer 46) zu erbringen ist, insbesondere also bei aktivem Tun wie der Nennung des Airdrops, der Projektinitiatorin oder des Projektinitiators in Beiträgen in sozialen Medien. Eine Leistung im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG erbringen Steuerpflichtige zudem, wenn sie eigene Bilder, Fotos oder Videos auf einer Plattform hochladen und hierfür Kryptowerte erhalten, auch wenn das Eigentum an den Bildern, Fotos oder Videos bei den Steuerpflichtigen verbleibt.
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