📌 Beschreibung
Verlorengegangene Assets (z.B. verlorene Private-Keys oder Fehlüberweisungen).
⚙️ Struktur
Beispiel
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Ein negatives INOUT-Booking.
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Transaction: LOST |
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Bookings |
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Type |
Booking time |
Asset store |
Amount |
Asset |
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Booking - INOUTs |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
-1.0 |
ETH |
Beispiel Rückabwicklungen
Rückabwicklungen sind theoretisch denkbar (z.B. wiedergefundener Private Key):
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Ein positives INOUT-Booking.
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Transaction: LOST |
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|---|---|---|---|---|
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Bookings |
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Type |
Booking time |
Asset store |
Amount |
Asset |
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Booking - INOUTs |
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2026-08-03 17:30:00 |
Wallet 1 |
1.0 |
ETH |
Ist derzeit noch nicht in der Crypto Income Statement Generierung implementiert und folgt in Kürze.
⚖️ Steuerliche Einordnung
Portfolio Tracker - Crypto Income Statement
Verlorengegangene Kryptowerte werden als sonstiger Ausgang bewertet.
Ein möglicher Gebührenanteil gilt als Veräußerung und wird wie in FEE behandelt.
Falls eine Transakion mit einem INOUT und einer FEE importiert wurde und dieser Vorgang ein LOST darstellt, muss das FEE-Booking gelöscht werden und als Transaktion mit einem FEE Booking neu angelegt werden (gleiches Datum und Uhrzeit), da das FEE-Booking bzw. dessen realisierte Gewinne unter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG fallen.
Bei einem LOST wird unter “Einkünfte/Verluste” der Veräußerungserlös dargestellt nicht wie sonst Veräußerungserlös-Anschaffungskosten.
Der verlorengangene Coin/Token wird zum Zeitpunkt des Verlustes zum Marktwert in EUR ausgewiesen:
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Anschaffungskosten: Werden nicht ausgewiesen (0 EUR)
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Veräußerungserlös: Marktwert oder Angabe aus “Sales proceeds”
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Einkünfte/Verluste: Veräußerungserlös
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BMF-Referenz
Verlorengegangene Kryptowerte sind nicht Teil von Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (GZ: IV C 1 - S 2256/00042/064/043 DOK: COO.7005.100.4.11527963) des BMF.
Die Rücksprache mit Steuerberatenden sollte bei diesem Transaktionstyp erfolgen, um optimal eingeordnet zu werden.